Contwig • Blieskastel • Kirkel • Limbach

0172 - 65 69 573

Tag und Nacht 

Im Trauerfall Tag und Nacht
für Sie erreichbar

Hilfestellung und Begleitung im Trauerfall

Wir stehen Ihnen rund um die Uhr persönlich zur Verfügung

Arrow
Arrow
Shadow
Slider

Erdbestattungen

In Deutschland ist die Erdbestattung die traditionellste Bestattungsform. Als Grabstätte unterscheidet man zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab.

Wahlgräber

Ein Wahlgrab kann aus den verfügbaren freien Grabplätzen ausgewählt werden. Lage und Anzahl der Grabstellen werden selbst bestimmt. Man erhält ein Recht auf ausschließliche Nutzung der ausgewählten Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf immer wieder, je nach Friedhofsatzung, auf bis zu 30 Jahre verlängert werden. Es wird nach ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten unterschieden.

In einer einstelligen Wahlgrabstätte können eine Sarg- und zusätzlich oft zwischen 2 und 8 Urnenbestattungen erfolgen. Erst wenn die 20 - 25 jährige Ruhezeit abgelaufen ist, kann eine neue Sargbestattung erfolgen. Das Nutzungsrecht gilt im Todesfall für die eigene Person, ihre Angehörigen und deren Rechtsnachfolger.

Reihengräber

Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Erdbestattung, die der Reihe nach belegt werden. Erst im Todesfall ist eine Inanspruchnahme der Gräber möglich. Die Grablage kann von der Familie/den Angehörigen nicht ausgewählt werden.

Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Nach Ablauf der meist 20jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber eingeebnet.